Ist, m.E., kaum ein Problem, das einer gesetzlichen Regelung bedarf. Angenommen, Straßen könnten so privatisiert werden, daß die Straßenbesitzer untereinander um Autofahrer konkurrieren (da sehe ich eher ein Problem – man kann schlecht fünf konkurrierende Autobahnen von Wien nach München bauen), so wäre es im Interesse der Besitzer, die Benutzung für die Kunden so simpel wie möglich zu machen, und dazu würde auch gehören, daß man keine Regel erläßt, die den allseits bekannten widersprechen.
Zumindest in Österreich gilt die StVO auf abgeschrankten Parkplätzen nicht unbedingt, aber in allen Parkhäusern stehen Schilder “Hier gilt die StVO”, eben um dem Kunden die Benutzung zu erleichtern.
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Von: Wafthrudnir
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